Alle ab 01.01.2009 in Betrieb genommenen Green BHKW erhalten den Zuschuss von 5,11 Ct pro kWh vom regionalen Versorger auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie für die Dauer von 10 Jahren, unabhängig ob Eigenverbrauch oder Einspeisung ins Netz! Die Aufnahme des Dauerbetriebs muss jedoch vor dem 31.12.2016 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2010, eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm (Anstoßförderung) für erneuerbare Energien beschlossen hat und damit auch die bestehende Anlagen-Förderung für Mini Blockheizkraftwerke bis mindestens 31.12.2010 gestoppt ist! Durch die technologische Marktfüherschaft von Green one und Green two ist die Wirtschaftlichkeit unserer Blockheizkraftwerke auch ohne dieses Anreizprogramm gegeben und Investitionen in diese CO² Verminderungstechniken amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren.

Über kurzfristige Änderungen zum Marktanreizprogramm werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Hier finden Sie weiterhin die aktuellen BAFA-Förderanträge für die Anschaffung eines Mini BHKW.

  • Bitte beachten Sie, daß dieser Antrag unbedingt vor Auftragsvergabe / Unterzeichung des Kaufvertrages zu stellen ist.
  • Der Antrag muß vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original (nicht per Fax) an das BAFA geschickt werden.

 

Rechts finden Sie auch einen Fördermittelrechner BRD, die aktuelle BAFA-Förderliste ("Liste förderfähiger KWK-Anlagen") sowie unsere Herstellererklärung für das green two Mini-BHKW.